§ 1 Vertragsschluss Für Verträge mit der Gerd Seitz Pinselfabrik GmbH gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andere Vereinbarungen einschliesslich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Wir recherchieren und kalkulieren sorgfältig. Dafür benötigen wir manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. § 2 Lieferung und Umfang Unser Mindestauftragswert beträgt 100 EURO netto. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von 10 EURO erhoben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung einschliesslich Verpackung und auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden ab Werk. Mangels besonderer Weisung wird der Frachtführer von uns nach bestem Gewissen ausgewählt. Der Lieferumfang wird durch unsere Auftragsbestätigung oder Ausführung bestimmt. Teillieferungen, Änderungen der Produkte im Sinne technischer Weiterentwicklung oder in Form und Farbe behalten wir uns vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. § 3 Preise und Zahlung Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 30 Tagen netto; bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Es gelten grundsätzlich die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/ oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 50 %, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, sind Preiserhöhungen gemäß vorstehender Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch wir einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Für die erste und zweite Mahnung kann die Gerd Seitz Pinselfabrik GmbH pauschal je 10 EURO berechnen.
Der Kunde muss damit rechnen, dass wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie z. B. Mahnkosten entstanden, so können Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet werden. Aufrechnung und Zurückhaltung des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe bis zu 2/3 des Auftragswerts zu verlangen. Nach Aufforderung ist für Zahlungen Einzugsermächtigung zu erteilen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt. Die Firma Gerd Seitz Pinselfabrik GmbH ist befugt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht. Forderungen aus veräußerter Eigentumsvorbehaltsware tritt der Kunde uns mit der Massgabe ab, uns nach Aufforderung die Adresse seines Endkunden mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, sind wir ermächtigt, selbst Auskünfte hierüber beim Kunden und seinen Mitarbeitern, Beratern und Erfüllungsgehilfen, z. B. Steuerberater, auf Kosten des Kunden einzuholen. Mit Erlangung der Adresse sind wir zur Offenlegung der Abtretung und Einzug der Forderung berechtigt.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Lieferung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bezahlt der Kunde bei Dauerlieferungsaufträgen nicht oder nicht rechtzeitig sind wir berechtigt, die Leistung einzustellen ungeachtet der fortdauernden Zahlungsverpflichtung des Kunden. In diesen Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer entsprechend. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch uns bleibt unberührt. Bei Verzögerungen infolge von Leistungsstörungen mit Dritten (z. B. Zulieferer) verlängert sich der Liefertermin entsprechend.
Soweit die vertragliche Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erfolgen kann, treten für uns keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Liefertermin orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Gewährleistung Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
Für Privatkunden gilt: Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Empfang, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
Bei Lieferschäden gilt generell: Evtl. Lieferschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und die Schadensmeldung vom Auslieferer quittieren zu lassen. Ohne dieses Vorgehen gemeldete Schäden werden von der Speditionsversicherung nicht anerkannt.
Mangelhafte Lieferungen werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, die mit dem Datum der Lieferung beginnt, nach unserer Wahl nachgebessert oder es erfolgt Ersatzlieferung. Wir beheben die Mängel kostenfrei. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auswirkt. Rücksendungen müssen grundsätzlich mit uns vereinbart werden. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Aufhebung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung Wir haften für Mängel und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie vorsätzliche oder grob fahrlässigeVertragsverletzung auch der Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Die Haftung ist jedoch insgesamt auf den typischen Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Aufwand, der für die Vornahme zumutbarer Maßnahmen entsteht.
Wir haften nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste oder für unsachgemäß gebrauchte oder dem normalen Verschleiß unterliegende Ware. Untypische unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung nicht erfasst. Wir haften lediglich für die einwandfreie Beschaffenheit der Klebebänder. Folgeschäden werden nicht übernommen. Bitte nehmen Sie in jedem Falle eine Testklebung vor.
§ 8 Mitteilungen Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der Verkäuferin. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Verkäuferin zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz des Kunden zuständig ist.
§ 10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 11 Änderungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Der Kunde hat die Möglichkeit, dies jeweils bei uns einzusehen oder anzufordern.
§ 12 Einbeziehung der Bedingungen in Vertragsverhältnisse Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens dem Privatkunden mit der ersten Angebots erstellung bzw. Auftragsbestätigung übersandt oder auf die Geltung hingewiesen. Geschäftskunden haben die Möglichkeit der Einsichtnahme oder Anforderung. Der Vertrag sowie auch alle künftigen Verträge kommen nur unter Einbeziehung der jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. |